Von drauss' vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es geht nicht mehr! All überall auf den Tannenspitzen sah ich Pestizide sitzen. Die Luft war schlecht, voller Gestank, ich musste husten, wurde krank.
Wo Knecht Ruprecht ist, das fragt ihr mich? Bezahlen konnte ich ihn nich! Gern hätt' geholfen er mir noch, zu hoch war'n seine Kosten doch. Ich bin zu Fuß wegen der Steuer war der Schlitten mir zu teuer.
'Nen Penner traf ich da im Wald, er hat gefroren, ihm war kalt. 'Nen Mantel hab ich ihm gebracht, da hat er mich nur ausgelacht. Er wollte lieber Alkohol, ich ließ ihn liegen - wird erfrieren wohl.
Ich sah ein großes Waisenheim, drin hörte ich die Kindlein schrei'n. Es stritt sich eine ganze Gruppe um eine kleine Spielzeugpuppe. Ich war entsetzt, konnt' es nicht fassen, drum hab' mein Sack ich dort gelassen.
Ich wollt ihnen 'ne Freude machen, mit all den tollen Spielzeugsachen. Das gab mir dieses Jahr den Rest, ich wünsch euch noch ein frohes Fest. Und eines lernte ich daraus, das nächste Jahr bleib ich zu Haus!
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Bundesregierung beschließt Onlinedurchsuchungen
Geschrieben von RedWings|LuckersOnTour
04.06.2008
Die Bundesregierung hat heute die Einführung von Onlinedurchsuchungen beschlossen, die Teil des neuen BKA-Gesetzes sind. Damit werden dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen eingeräumt, damit dieses den internationalen Terrorismus besser bekämpfen kann, begründet die Bundesregierung ihre Pläne. Die Opposition spricht von "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" und benennt das BKA schon einmal in "Super-Spitzel-Behörde" um.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält das Gesetz für einen "wichtigen Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland"", erlaubt doch das Gesetz dem BKA künftig die Videoüberwachung von Wohnungen und das Abhören von Telefonen. Auch Onlinedurchsuchungen von Computern sind möglich, dafür dürfen aber keine Wohnungen heimlich betreten werden.
Für die Onlinedurchsuchungen muss der Präsident des BKA oder sein Stellvertreter einen Antrag stellen, der vom Gericht geprüft wird. Wird dem Antrag stattgegeben, dann sichten zwei Beamte - von denen einer Richter ist - die Daten, beschreibt die Bundesregierung ihre Pläne und will auf diesem Weg sicherstellen, dass der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts nicht betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, sollen die Daten von einem Richter sofort gelöscht werden.
Während SPD und CDU vor allem um das heimliche Betreten der Wohnung zum Zwecke der Onlinedurchsuchung gestritten hatten, findet die Opposition deutlich mehr Kritikpunkte an dem Gesetz, das nun seinen Weg in den Bundestag finden wird. Die Grünen kritisieren den nur eingeschränkten Schutz der Privatsphäre, der unter den Vorbehalt des "technisch Möglichen" gestellt wird. Ebenfalls kritisiert wird, dass das BKA in Wohnungen nicht nur Wanzen, sondern auch Kameras installieren darf, was die Grünen als "Stasi 2.0 in der Multimedia-Version" bezeichnen. Kritik gibt es zudem daran, dass eine solche Überwachung auch in den Wohnungen Unbeteiligter erlaubt werden soll, wenn dort Verdächtige vermutet werden.
Aus Sicht der FDP wird das BKA mit seinen Möglichkeiten zur "Super-Spitzel-Behörde". Die Liberalen kritisieren, dass den umfassenden Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte der Bürger kaum rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen gegenüberstehen. Bei den Onlinedurchsuchungen würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten.
Quelle:www.golem.de
"Killerspiele": Bayern besteht auf Herstellungsverbot
Geschrieben von RedWings|LuckersOnTour
17.01.2008
Während die Spieleindustrie die Pläne der Bundesregierung für einen schärferen Jugendschutz bei Computerspielen als verfassungswidrig betrachtet, gehen dem Freistaat Bayern die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen nicht weit genug. Bayerns Jugend- und Familienministerin Christa Stewens fordert weiterhin ein "strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen".
Als "halbherzig" und "völlig unzureichend" bewertete Bayerns Jugend- und Familienministerin den Beschluss des Bundeskabinetts zum "Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes". Zwar gingen die Schritte in die richtige Richtung, so Stewens, sie seien "in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur und deshalb unzureichend.". Die Ministerin fordert noch weiter reichende Verbote: "Insbesondere brauchen wir ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen", so Stewens.
Die Ministerin stört sich auch daran, dass der Online-Bereich zunächst ausgeklammert bleibt. Hier will die Bundesregierung zunächst weitere Untersuchungen das Hans-Bredow-Instituts abwarten, das seine Auswertung bzgl. Computerspielen vorgezogen hatte. Aber gerade im Online-Bereich gebe es die größten Gefahren für Kinder und Jugendlichen, meint Ministerin Stewens. Darüber hinaus hätte sich die Ministerin ein klareres "politisches Zeichen gewünscht, dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben. Denn sie sind mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes unvereinbar!"
Vor diesem Hintergrund will sich Bayern auch weiterhin im Bundesrat für "ein strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot dieser Computerspiele fordern". Bayern spricht sich darüber hinaus für höhere gesetzliche Anforderungen bei den Freiwilligen Selbstkontrollen und für Verbesserungen bei der Indizierung der Medien aus. Zudem müsse der Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes drastisch erhöht werden.